Hersteller und Vertreiber   verpflichtet, sich an einem Recyclingsystem zu beteiligen. Die dafür fälligen Lizenzgebühren berücksichtigen neben Anzahl und Gewicht auch die Materialart und den Aufwand für das Recy­cling der Verkaufsverpackung. Dadurch wird ein Anreiz gegeben, die Verwendung aufwendig und überdimensionierter Verpackungen zu

vermeiden und Materialien zu einzusetzen, die einfacher verwertet werden kön­nen.

Durch optimierte Verpa­ckungen spart der Hersteller Kos­ten und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz. Ver­wertbare Abfälle gehören deshalb nicht in den Restmüll. Das betrifft auch Verpackungen. Wenn man sie verwertet, können Rohstoffe und Energie eingespart werden. Es ist durchaus von Bedeutung, Abfälle schon als Verbraucher richtig zu sortieren. Zwar sind die Anlagen heute leis­tungsfähiger, doch verringert sich der Aufwand bei Vorsortierung. Leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Alumi­nium und Verbundstoffen gehö­ren in die Gelbe Tonne.

Elektroschrott gehört in Spezialtonnen oder soll zu Recyclinghöfen gebracht werden. Pappe und Papier sind für die Blaue Tonne bestimmt, nicht jedoch ver­schmutztes und beschichtetes Papier. Farbloses Glas gehört in die Weißglas-Tonne, farbiges Behälterglas in die Grün- bzw. Braunglastonne. An öffentlichen Standorten wird fast immer getrennt gesammelt, an privaten Müllplätzen steht oft nur eine Tonne zur Verfügung. Man bezahlt das Abholen doppelt, wenn man Verpackungen achtlos in die graue Hausmülltonne wirft. Die Entsorgung wird bereits beim Einkauf bezahlt und außerdem über die Betriebskosten für die Müllentsorgung beglichen. Wenn die bunten Tonnen falsch befüllt werden, steigen ggf. auch die Betriebskosten.